Informationen zur Produkthaftung - Rollen und Räder

Gemäß der im „Produkthaftungsgesetz" definierten Haftung des Herstellers für
seine Produkte (§ 4 Prod-HaftG) sind die nachfolgenden Informationen über
Räder und Rollen zu beachten. Die Nichtbeachtung entbindet den Hersteller
von seiner Haftungspflicht. Wir weisen darauf hin, dass die technischen
Angaben im Online-Katalog und PDF Veränderungen unterliegen können.


1.0 Produktinformation und bestimmungsgemäße Verwendung
Räder und Rollen im Sinne dieser Definition sind Bauteile, die im allgemeinen
austauschbar sind und an dafür vorgesehene Geräte, Möbel und
Transportsysteme oder hierzu artverwandte Produkte zur Fahrbarmachung
angebaut werden. Diese Produktinformation bezieht sich auf Räder und Rollen, insbesondere auf passiv lenkende Rollen (Lenkrollen), für nicht maschinell bewegte Fahrzeuge und Geräte, im folgenden Objekte genannt, die üblicherweise nicht schneller als mit Schrittgeschwindigkeit und nicht im Dauerbetrieb bewegt werden. Räder und Rollen im Sinne dieser Produkt- information können für folgende Anwendungsbereiche eingeteilt werden:
Wohnbereich
- z.B. Sitzmöbel, Wohnmöbel
Dienstleistungsbereich
- allg. Dienstleistungsbereich z.B. Einkaufswagen, Büromaschinen
- Krankenhausbereich z.B. Krankenbetten
Industrieller Bereich
- z.B. Transportgeräte mittlere und schwere Tragfähigkeit
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört insbesondere die
fachgerechte Montage:
a) Das Produkt muß an allen dafür vorgesehenen Punkten fest mit
dem Objekt verbunden werden.
b) Das Objekt muß an diesen Stellen ausreichende Festigkeit haben.
c) Die Funktion des Produktes darf durch die Montage nicht
beeinträchtigt werden.
d) Lenkrollen müssen so montiert werden, daß ihre Schwenkachsen
senkrecht stehen.
e) Bockrollen müssen so montiert werden, daß ihre Radachsen
zueinander fluchten.
f) An einem Objekt sind nur Lenkrollen gleicher Art zu verwenden. Werden
auch Bockrollen angebaut, so dürfen nur die hierfür vom Hersteller empfohlenen Rollen montiert werden.
Für Feuchträume, bei direkter Bewitterung, in Meeresnähe oder für den
Einsatz in agressiver, korrosionsfördernder Umgebung müssen Produkte in
Sonderausführung spezifiziert werden.
Bei Verwendung im Temperaturbereich unter 5°C und über 30°C sind Produkte
in Sonderausführung zu spezifizieren.
Auf keinen Fall dürfen Standardprodukte unter diesen Bedingungen mit
Nennlast betrieben werden.

Achtung:
Rollen mit weichen Laufflächen sollen nicht auf unversiegeltem, saugfähigem Untergrund wie Stein oder Parkett eingesetzt werden. Das produktionsbedingt enthaltene Weißöl kann austreten, in den Boden einziehen und Flecken hinterlassen. Bei versiegelten Böden
verfliegt dieses Öl rückstandsfrei.
Rad, Gehäuse, Feststelleinrichtung und Achszubehör bilden eine Funktionseinheit. Haftungspflicht besteht nur für unsere Original-produkte. Bei der Auswahl der Rollen müssen alle möglichen Belastungen bekannt sein. Andernfalls sind diese mit ausreichenden
Sicherheitszuschlägen abzuschätzen.

 

2.0 Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch - d.h. die nicht bestimmungsgemäße Produktnutzung von Rädern und Rollen - liegt beispielsweise vor, wenn:
2.1 die Räder und Rollen mit einer höheren Traglast zum Einsatz kommen
als die max. Tragfähigkeit im Online-Katalog / PDF ausweist.
2.2 der Einsatz auf ungeeignetem, unebenem Boden erfolgt.
2.3 zu hohe oder zu niedrige Umgebungstemperaturen vorliegen.
2.4 ein Gerät mit festgestellten Rollen gewaltsam bewegt wird.
2.5 besonders aggressive Medien einwirken können.
2.6 unsachgemäß grobe Stoß- und Fallbelastungen zur Wirkung kommen.
2.7 Fremdkörper in die Bandagen eindringen können.
2.8 die Räder und Rollen mit einer zu hohen Geschwindigkeit
eingesetzt werden.
2.9 Veränderungen vorgenommen werden, die nicht mit dem Hersteller abgestimmt sind.

 

3.0 Produktleistung
Sofern die Produktleistung nicht in unseren Katalogen, Prospekten, Leistungsbeschreibungen etc. konkret festgelegt ist, müssen die Anforderungen
an unsere Rollen bzw. deren Bauteile mit uns vereinbart werden.
Richtungsweisend hierbei sind die einschlägigen DIN-, ISO- und EN-Normen
sowie die Güterichtlinie RAL-RG 607/10.


4.0 Produktwartung
Räder und Rollen müssen je nach Erfordernis regelmäßig
- durch Nachfetten von Lagerstellen
- durch Nachstellen von lösbaren Verbindungen
gewartet werden.
Es dürfen nur solche Reinigungsmittel verwendet werden, die keine korrosionsfördernden und schädigenden Bestandteile enthalten.
Rollen bzw. deren Bauteile sind zu ersetzen, sobald Funktionsstörungen
auftreten.


5.0 Informations- und Instruktionspflichten
Zur Erfüllung der Informations- und Instruktionspflichten sowie der Wartungsarbeiten nach dem Produkthaftungsgesetz stehen zur Verfügung:
- für den Handel und den Weiterverarbeiter: Kataloge mit
Produkt- und Benutzerinformation
- für den Benutzer: Produkt- und Benutzerinformation


Zur Sicherstellung der Funktion von Rädern und Rollen
- ist der Handel gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0-5.0)
und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom
Hersteller anzufordern und an den Weiterverarbeiter auszuhändigen.
- Sind Verarbeiter gehalten, diese Produktinformation (Punkt 1.0-5.0)
und die Benutzerinformation zu beachten und bei Bedarf vom
Hersteller oder Handel anzufordern und an den Benutzer weiterzugeben.

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